Ehrendenkmal für Kriegstote der Gemeinde Blomesche Wildnis kann nicht versetzt werden | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Das Denkmal sollte künftig dort stehen, wo die gefallenen Soldaten herstammen – in ihrer Heimatgemeinde.

Ehrendenkmal für Kriegstote der Gemeinde Blomesche Wildnis kann nicht versetzt werden

Warum die Erinnerungsstätte für die Blomesche Wildnis auf Glückstädter Gebiet bleibt, sorgt weiterhin für Diskussionen. Im vergangenen Oktober war das Ehrendenkmal in die Liste der Kulturdenkmale aufgenommen worden. Die Gemeindevertretung der Blomesche Wildnis hatte prüfen lassen dieses Ehrendenkmal für die Gefallenen des Ersten und Zweiten Weltkriegs in die eigene Gemeinde zu versetzen. Der Wunsch: Das Denkmal soll künftig dort stehen, wo die gefallenen Soldaten herstammen – in ihrer Heimatgemeinde.

Hintergrund ist die Lage des Ehrenmals. Seit mehr als 100 Jahren befindet es sich auf Glückstädter Stadtgebiet. Errichtet wurde das Denkmal im Jahr 1918 für die Gefallenen des Ersten Weltkriegs. Auf dem dreistufigen Sockel befindet sich der Innschriftenstein, darauf ein bronzener Adler mit ausgebreiteten Schwingen. Die Innschriften besteht aus Namen der Gefallenen, ihre Geburts- und Todesdaten sowie Dienstgrade, Einheit und Beruf. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Denkmal um zwei Gedenksteine für die gefallenen Soldaten und die zivilen Opfer dieses Krieges - jedoch ohne Namen ergänzt.

Die Gemeindevertretung der Blomeschen Wildnis betont, dass sie das Ehrendenkmal gerne als würdiges Andenken an die gefallenen Bürger in die eigenen Gemeinde versetzen möchte. Am jetzigen Standort haben die Glückstädter Bürger keinen Bezug zu unserem Ehrenmal noch zu den dort genannten Gefallenen. „Es handelt sich um Männer aus der Blomeschen Wildnis – ihre Namen gehören an einen Ort, an dem ihre Nachfahren und Mitbürger ihrer gedenken können“, heißt es aus der Gemeinde.

Eine Umsetzung des Denkmals ist jedoch nicht so einfach. Die Untere Denkmalschutzbehörde sowie das Landesamt für Denkmalpflege haben im vergangenen Oktober geprüft, ob eine Versetzung möglich ist. Ergebnis: Das Denkmal soll weiterhin an seinem bisherigen Standort bleiben. Begründet wird dies unter anderem damit, dass das Ehrenmal seit über einem Jahrhundert Teil des Stadtbildes von Glückstadt sei und als Einheit mit dem umstehenden Bäumen eine stimmige und gewachsene Einheit bilden. Ein neuer Standort könnte dem geschichtsträchtigen Denkmal nicht gerecht werden.

Trotz der ablehnenden Haltung der Behörden gibt die Gemeinde Blomesche Wildnis ihren Wunsch nicht auf . Ziel bleibt, eine Lösung zu finden, die sowohl dem Denkmalschutz als auch dem berechtigten Wunsch der Gemeinde nach einem würdigen Gedenken an ihre Gefallenen gerecht wird.

Für die Gemeinde steht fest: Das Ehrendenkmal ist ein wichtiges Stück eigener Geschichte – und diese Geschichte soll in Zukunft dort sichtbar sein, wo sie ihren Ursprung hat.