Wenn das Leben endet – was passiert mit unseren Daten?
Digitaler Nachlass: Ein oft vergessener Teil des Erbes
Was viele nicht wissen: Mit dem Tod eines Menschen endet nicht automatisch dessen digitales Leben. Nutzerkonten, E-Mail-Adressen, Online-Verträge, Profile in sozialen Netzwerken usw. bestehen häufig weiter – mitsamt Kosten, Daten und Verpflichtungen.
Rein rechtlich gehört der digitale Nachlass zum allgemeinen Erbe und geht wie das gesamte Vermögen einer verstorbenen Person auf die Erben über. Doch was bedeutet das konkret?
Digitale Konten laufen weiter
Viele Online-Verträge oder Profile bleiben nach dem Tod bestehen. Es gelten weiterhin Laufzeiten, Kündigungsfristen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Anbieter. Für die trauernden Angehörigen kann das schnell zur Belastung werden – vor allem, wenn Passwörter oder Zugänge fehlen.
Digitale Vorsorge: Was kann ich tun?
Wer es seinen Angehörigen leichter machen möchte, sollte frühzeitig vorsorgen:
Eine Übersicht über alle Online-Konten erstellen (inkl. Zugangsdaten, sicher aufbewahren).
Eine Vertrauensperson benennen, die sich im Fall der Fälle kümmern darf. Das kann ein Erbe sein, muss aber nicht.
Wünsche zu Löschung oder Weiterführung digitaler Profile klar formulieren.
Überlegen, ob diese Regelungen auch gelten sollen, wenn man z. B. durch Krankheit handlungsunfähig wird.
Die Verbraucherzentrale bietet unter www.machts-gut.de hilfreiche Informationen und Checklisten für den digitalen Nachlass.
Dieser interessante Vortrag wurde gestern von Frau Inke Studt-Jürs (web&mehr) bei einer Veranstaltung des Landfrauenvereins im Dörpshuus gehalten.